Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen nach Gesetzlichen Vorgaben müssen alle die eine Pflegegrad haben, bei Pflegegrad 2 bis 3 zweimal im Jahr und bei Pflegegrad 4 bis 5 in jedem Quartal vom Pflegedienst beraten werden.
Ein Ziel dieser "Pflegeeinsätze" oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist die Beratung und Sicherstellung der Pflege aus dem Sicht der Patient, Angehörigen und des Pflegedienstes.
Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufungen, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen. Pflegende Angehörige können verschiedene weitere Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Kosten für die Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI übernimmt der Pflegekasse.
Auch wenn regelmäßiger Hilfebedarf besteht, aber nicht die Voraussetzungen für den Pflegegrad 1 erfüllt werden (das wird oft Pflegegrad 0 genannt), so können Sie diese Beratungen in Anspruch nehmen.
Andererseits sollen diese Beratungseinsätze durch unsere Pflegeprofis dabei helfen, Missstände zu verhindern. Gerne Beraten wir Sie persönlich. Über unser Kontaktformular, können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen oder rufen Sie uns einfach an.